Einen Balkon auf dem Carport bauen

Balkon Carport Viele Hausbesitzer, welche an ihrem Haus über einen Carport verfügen, kommen auf den Gedanken, den oberhalb von dem Carport noch vorhandenen Platz zu nutzen. Eine Möglichkeit zur Platzausnutzung ist, auf dem Dach des Carports einen Balkon oder eine Dachterrasse anzubringen. Häufig ist hier jedoch das Problem vorhanden, dass solche Balkone unmittelbar oder zu nahe an der vorhandenen Grundstücksgrenze stehen. Dafür gibt es in Österreich besondere Regeln ab einer Grundstücksgrenze von bis zu 3 Metern. Die Regeln sind von Bundesland zu Bundesland oder gar in den einzelnen Gemeinden dabei sehr unterschiedlich.

Die Vorteile von einem Carport mit Balkon

Eine solche Lösung mit einem Carport Balkon ist bei vielen Hausbesitzern sehr beliebt. Wenn sich ein solcher Unterstand direkt am Gebäude befindet, ist es sinnvoll, die hier vorhandene freie Fläche effektiv für sich ausnutzen. Eine solche Variante bietet sich gerade dann an, wenn ansonsten aufgrund der vorhandenen Planungsgegebenheiten am Haus keine anderen Balkone angebracht werden können. Dadurch ist dann hier an der frischen Lust genügend Platz vorhanden, um mit der ganzen Familie das Wetter und die Sonnenuntergänge zu genießen. Gerade in den Sommermonaten, kann ein Balkon auf dem Carport zu einer Oase der Entspannung genutzt werden.

Auf dieser erweiterten Fläche können dann Blumenkästen sowie Grünpflanzen platziert werden. Für so einen Balkon gibt es die Einsatzmöglichkeit von Bausätzen, bei denen dann die Fläche individuell gestaltet werden kann. Bei diesen Carport Balkon Bausätzen ist deren Funktionalität vergleichbar mit denen einer normalen Bauweise. Dadurch besteht jedoch die Möglichkeit, dass hier mehrere Fahrzeuge aufgrund der individuellen Bauart untergestellt werden können. Eine weitere Möglichkeit ist, dass durch eine individuelle Lösung mit Bausätzen, wenn hier dann nur ein Auto (durch die Größe ist mehr Platz vorhanden) untergestellt wird, hier zusätzlicher Stauraum geschaffen wird.

Zusammenfassung der Vorteile

  • Das Flachdach des Carports wird optimal genutzt
  • Entstehung von einem Balkon, wenn sonst aus Planungsgründen am Haus keine Balkone vorhanden sind
  • Schaffung einer Möglichkeit, in der frischen Luft zu sitzen
  • Bei begehbarer Dachfläche kann die Nutzfläche nochmals erhöht werden
  • Die Fläche kann zur Abstellung von Pflanzen genutzt werden
  • Durch Carport Bausätze können solche Balkone individuell gestaltet werden

Was muss beim Bau beachtet werden?

Carport BalkonWie bereits erwähnt, ist in Österreich die Grenzbebauung Bundesland- oder sogar Gemeindeangelegenheit. Hier kann ein Bebauungsplan helfen. Dieser wird von der zuständigen Kommune erstellt und bestimmt. Sinnvoll ist hier die Verwendung von den bereits oben aufgeführten Bausätzen, weil diese hier genau mit den Bestimmungen der Bauordnung in dem jeweiligen Bereich oder Gebiet abgestimmt sind. Die Höhe eines solchen Unterstandes beträgt in der Regel ungefähr 3 Meter.

Von großer und existenzieller Bedeutung ist die Anbringung von Geländern bei einem Carport Balkon. Es darf nicht ohne Absturzsicherung erstellt werden. Hier entsteht ansonsten ein strafrechtlicher Tatbestand, wenn das Leben anderer Personen durch das Weglassen eines Balkongeländers gefährdet wird.

Ein weiterer wichtiger Punkt vor dem Baubeginn bei Carports und der Erstellung von einem Carport Balkon ist das Einholen der Einverständnis-Erklärung des unmittelbaren Nachbars sowie das Einverständnis der weiteren in der näheren Umgebung vorhandenen Nachbarn. Dies sollte schriftlich erfolgen. Erst wenn die Nachbarn von ihrer Seite aus zustimmen, kann mit dem Bau begonnen werden.

Wird eine Baugenehmigung für den Balkon Bau in Österreich benötigt?

Hier gibt es bei der Carport Errichtung erhebliche Unterschiede je nach Bundesland und Gemeinde. So kann zum Beispiel im Bundesland Wien ohne Baugenehmigung ein solcher PKW-Unterstand errichtet werden. Im Unterschied dazu ist im Bundesland Salzburg eine Baugenehmigung erforderlich. Damit man hier auf der rechtlich sicheren Seite steht, sollte der Bauherr vor dem Baubeginn sich bei der örtlichen Baubehörde über die dort gültigen Bestimmungen erkundigen.

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