Ein Carport vor der Haustür zu haben ist praktisch. In Österreich benötigt man hierfür jedoch eine Baugenehmigung. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wie Sie einen Antrag zur Genehmigung in Österreich vorbereiten, welche Richtlinien sowie Vorschriften Sie beachten müssen und in welchen Fällen Sie keine Baugenehmigung benötigen.
Richtlinien zum Bau eines Carports in Österreich
Wenn Sie auf Ihrem Grundstück etwas bauen möchten, müssen Sie gesetzliche Bestimmungen und Richtlinien des Landes und der Kommunen einhalten. Das gilt auch für Garagen und für einen Carport.
Abweichungen zwischen Bundesländern
Die Richtlinien zum Bau von einem Carport unterscheiden sich teilweise von Bundesland zu Bundesland und sogar von Stadt zu Stadt. Setzen Sie sich deshalb mit dem zuständigen Bauamt in Kontakt und klären vorab, welche Richtlinien für Sie gelten.
In den Landesordnungen der Bundesländer können Sie vorab prüfen, ob Sie eine Genehmigung überhaupt benötigen. Wenn die in den Landesordnungen angegebenen Höchstmaße überschritten werden, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Trotzdem sollten Sie sich in Verbindung mit dem Bauamt setzen.
Die Abwasserentsorgung
Die Bauordnung sieht vor, dass bei Bauwerken Abwasser und Regenwasser unter Berücksichtigung Ihres Verwendungszweckes gesammelt und entsorgt wird. Laut dem Oö. Abwasserentsorgungsgesetz 2001 müssen Wohngebäude an die öffentliche Kanalisation angebunden werden, wenn die kürzeste Entfernung zum Kanal nicht mehr als 50 m übersteigt. So ist gewährleistet, dass anfallendes Abwasser gemäß den Einleitungsbedingungen in die öffentliche Kanalisation geleitet werden.
Wasserablauf für Carport
Bei einem Carport sieht das etwas anders aus. Es ist von den meisten Kommunen Pflicht, das auftretende Regenwasser auf dem privaten Grundstück versickern zu lassen. Die Pflicht zur Entwässerung der Einfahrt beispielsweise mit einem Entwässerungsrinne oder einer Regenzisterne schont die Umwelt und bewahrt die Kanalisation vor Überlastung.
Der Grundgedanke ist recht plausibel, bei Regen soll das Wasser in den Boden versickern und besonders bei starkem Regen die Kanalisation vor Überfluten bewahren. Das ist umweltschonend, denn der Regen bleibt der Natur erhalten und muss nicht im Klärwerk gefiltert werden. So muss der Besitzer des Carports in Österreich auch keine Abwassergebühren bezahlen. Deshalb ist die Pflicht zur Entwässerung durch einen Wasserablauf sinnvoll.
Wasserablauf durch Entwässerungsrinne
Steht das Gefälle auf einem Gefälle, so ist die Entwässerung sehr einfach. Bringen Sie am tiefsten Punkt eine Entwässerungsrinne an, so dass der Regen automatisch in die Entwässerungsrinne fließt. Hierzu reichen bereits Gefälle mit 2% Abfall. Falls Sie vorhaben die Einfahrt zu pflastern, sollten Sie darauf achten, dass der Untergrund offen und versickerungsfreundlich ist. Feiner Sand oder zementbasierte Fugenmörtel sind hierfür nicht geeignet. Für diesen Anlass gibt es spezielle Methoden, wie Beispielsweise Rasengittersteine oder Drainagepflaster. Damit bleibt Ihr Boden versickerungsfreudig.
Wasserablauf durch Zisterne
Mit der Zisterne sammeln Sie das Wasser auf dem Dach. Das Wasser gelangt vom Dach über ein Fallrohr in die Zisterne, welche unterirdisch ist. Wenn Sie das Abwasser nicht unkontrolliert in den Garten bzw. in die Einfahrt ableiten, dann können Sie Linienabläufe in die Pflasterfläche anbringen. Das Gefälle der Pflaster muss dann in Richtung Regenrinne laufen. Den Linienablauf können Sie dann unterirdisch in einem Sickerschacht enden lassen. Oder Sie lassen den Linienablauf über einen Vorfluter direkt an die Zisterne anschließen. Hier haben Sie den Vorteil, dass Sie das Wasser weiter nutzen können. Das Wasser können Sie beispielsweise zum Blumengießen oder zum Rasen sprengen verwenden. Achtung die Abdeckungen der Linienabläufe können bei Nässe rutschig sein. Kunststoffabdeckungen mit rutschhemmender Oberflächenstruktur sollen hier Abhilfe schaffen.