Darf ein Carport vor eine Garage in Österreich gebaut werden?
Möchte man sein Auto nicht immer in die Garage fahren, trotzdem aber auf einen Witterungsschutz nicht verzichten, so bietet sich hier ein Carport als Überdachung an. Doch gerade mit einer solchen Überdachung stellt sich schnell auch eine sehr wichtige Frage: Darf man das überhaupt oder braucht man dafür eine Genehmigung?
Baurecht und Baugenehmigung in Österreich
Bevor wir uns der Frage nähern, ob man seine Garage um einen Carport erweitern darf, muss man wissen, wie österreichische Baurecht organisiert ist. Österreich mit seinen neun selbstständigen Ländern, verfügt leider nicht über ein Baugesetz. Vielmehr gibt es hier zum Beispiel zwischen der Steiermark, aber auch Wien große Unterschiede. Während die Steiermark, aber auch Vorarlberg und das Burgenland über Baugesetze verfügen. Sind es in Tirol oder auch in Wien eigenständige Bauordnungen. Und in Salzburg wird es noch komplizierter, da gibt es gleich mehrere Gesetze und Verordnungen. Gerade durch diese Unterschiede die es schon beim Baurecht gibt, kann man diese Fragestellung so pauschal gar nicht beantworten bzw. unter einem Vorbehalt. Da man letztlich immer schauen muss, was für ein Baurecht Anwendung findet und was darin steht. Möchte man hier auf Nummer sicher gehen, empfiehlt sich im Vorfeld die Rücksprache mit der örtlich zuständigen Baubehörde. Um eines wird man nämlich nicht herumgekommen, um die Einholung einer Baugenehmigung für sein Vorhaben. Hier ist auch nicht zu empfehlen, ohne Genehmigung eine Erstellung vorzunehmen. Eine fehlende Genehmigung kann nicht nur zu einem Bußgeld führen, sondern im schlimmsten Fall auch zu einem Abriss. Was nicht nur ärgerlich ist, sondern auch noch Geld kostet.
Auf den Abstand beim Carport kommt es an
Möchte man die Frage pauschal beantworten, ob man direkt eine Überdachung montieren kann, so muss man hier klar sagen, es kommt auf den Einzelfall an. Zum einen kommt es zum Beispiel stark darauf an, wo sich im Detail die Garage auf dem Grundstück befindet. Wird hier dann noch ein Unterstand für das Auto angefügt, so kann man hier schnell mit der sogenannten Bauwich Probleme bekommen. Unter Bauwich versteht man hierbei in Österreich den Abstand. Grundsätzlich muss man mit seinen Bauwerken Abstandsregelungen zu Nachbargrundstücken einhalten. Je nach Bauordnung kann hier die Einhaltung vom Abstand von bis zu 3m sein. Bei der Frage vom Abstand spielt hier immer auch eine Rolle, wie groß das Bauwerk ist. Hier kommt es nicht nur auf die Breite oder auf die Tiefe an, sondern vor allem auf die Höhe. Bei der Tiefe vom Bauwerk kann man natürlich schnell ein Problem bekommen, da man durch den direkten Anbau nicht nur die Länge vom Unterstand berücksichtigen darf, sondern dann die Länge vom gesamten Bauwerk. Und letztlich ist hierbei dann auch noch von Bedeutung, auf was für eine Fläche man hier kommt und wie der Unterstand ausgeführt ist? Besteht dieser nicht nur aus den Pfosten und dem Dach, sondern auch noch aus Wänden, so kann es hier wieder zu einer gänzlich anderen Einstufung vom Vorhaben kommen. Das kann gerade je nach Bundesland nicht unerheblich sein, da damit die Genehmigungsfähigkeit fällt oder nicht. Überschreitet man den Abstand, so kann hier die Genehmigung vom Besitzer vom Nachbargrundstück erforderlich sein. Wenn man hier zu nahe am Grundstück vom Nachbar ist. Wie man daran erkennen kann, gibt es die Möglichkeit der Genehmigungsfähigkeit vom Vorhaben durchaus. Wenn man hier Abstandsregelungen zu Nachbargrundstücken und generell zu anderen Bauwerken, aber auch allgemeine Bauvorschriften einhalten kann.
Versicherung nicht vergessen
Zum Abschluss sei aber auch erwähnt, man sollte die Versicherung bei seinem Vorhaben nicht vergessen. Gerade wenn es sich hier dann um ein zusammenhängendes Bauwerk handelt, so muss man hier unter Umständen den Versicherungsschutz anpassen. Das gilt sowohl hinsichtlich der Versicherungsbeschreibung, als auch bei der Versicherungssumme. Würde man das nicht tun und es würde zu einem Schadensfall, wie einem Brand kommen, so wäre der Unterstand für das Auto nicht versichert. Natürlich muss man gerade hinsichtlich der Versicherung aber auch beachten. Eine Leistung wird es im Schadensfall von einer Versicherung immer nur dann geben, wenn es sich hier um ein ordnungsgemäß genehmigtes und erstelltes Bauwerk handelt.
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